Stationen im Leben -
Taufe, Konfirmation, Trauung, Bestattung
Die Amtshandlungen in einer Kirchengemeinde gehören zu den Grundaufgaben, aber auch Grundrechten eines Gemeindepfarrers. Er entscheidet über die Art und Weise einer Amtshandlung. Nun kommt es vor, dass Gemeindeglieder z.B. in einer anderen Kirchengemeinde heiraten wollen oder taufen wollen. Das ist grundsätzlich möglich. Ebenso ist es denkbar, dass z.B. ein Brautpaar aus einer anderen Kirchengemeinde hier getraut werden will. Auch das ist denkbar. Es ist auch möglich, dass dazu ein auswärtiger Pfarrer mitgebracht wird, weil z.B. der Ortspfarrer nicht vor Ort sein kann.
Aber dazu gibt es kirchenrechtliche Regelungen unter den Pfarrerinnen und Pfarrern. Diese sind meist Formsache. Eingehalten werden müssen sie aber. Über Details informiert sie das Pfarramt.
Manchmal kommt es auch vor, dass man sich für eine Beerdigung, Taufe oder Hochzeit einen bestimmten Pfarrer wünscht, weil man mit ihm befreundet oder verwandt ist, oder aber eine gute Begegnung in der Vergangenheit hatte. Dieser Wunsch ist menschlich verständlich. Aber auch hier gilt, dass hierüber alleine der Ortspfarrer die Entscheidung treffen muss.
Für alle nun folgenden Amtshandlungen gilt also, dass diese grundsätzlich vom Ortspfarrer gehalten werden und verantwortet werden. Sollte der Ortspfarrer den Termin nicht selbst übernehmen können, dann wird für entsprechende Vertretung gesorgt.
Wir bitten hier um Verständnis, dass es manchmal unterschiedliche Erwartungen und Ideen gibt, de aber auch mit den kirchlichen Regelungen in Einklang gebracht werden müssen. Darüber kann immer gesprochen werden, Entscheidungen des Ortspfarrers müssen aber auch respektiert werden.